
Festtitel sind in den Zuordnungsrichtlinien zum Gruppierungsplan (ZR-GPl.) verbindlich vorgeschriebene Titel, die unmittelbar in den Haushaltsplan zu übernehmen sind. Festtitel sollen die Arbeit der Verwaltung vereinfachen.
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https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon.html
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