
In der Regel werden Schüler und Studenten, die in den Ferien arbeiten, auf Lohnsteuerkarte als weisungsgebundene Aushilfe in einem Betrieb beschäftigt. Die Beschäftigung ohne Vorlage einer Lohnsteuerkarte ist möglich, wenn entweder eine geringfügige Beschäftigung vorliegt oder wenn der Arbeitge...
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