
Verantwortliche Zuständigkeit für die Bearbeitung einer Angelegenheit von Anfang bis Ende einschließlich der Planung der Beteiligungen weiterer mitwirkender Stellen, festgelegt für ein Aufgabengebiet durch den Geschäftsverteilungsplan oder für einzelne Sachen durch die Zuschreibung auf dem Eingang.
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Hauptverantwortung für einen Vorgang (ein Vorhaben), an dem andere Stellen (Organisationseinheiten, Ressorts) zu beteiligen sind, und in der Regel derjenige, der dieses Vorhaben auch aus eigenem Interesse betreibt. Geregelt für den Bund in § 15 GGO (intern) bzw. § 19 (im Verhältnis der Ressorts). Mitzeichnung, Zeichnung
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