
Gilt an Stelle des Linksdistributivgesetzes das Rechtsdistributivgesetz, dann spricht man von einem Rechtsfastkörper. Gleichwertig kann man einen Linksfastkörper definieren als einen Linksquasikörper mit assoziativer Multiplikation. Entsprechendes gilt natürlich auch für die jeweiligen „Rechts“-Strukturen. === Kern des Fastkörpers === al...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Fastkörper
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