
Vom Arbeitgeber gezahlte Familienzuschläge sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Steuerfrei sind jedoch Beihilfen, die der Arbeitgeber anlässliche der Geburt eines Kindes oder anlässlich einer Eheschließung an seinen Arbeitnehmer zahlt. Für die Steuerfreiheit kommt es jedoch ...
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