
Festlegen einer Fahrtroute für Transporte von Gütern der Anlage 1 GGVSE oder von bestimmten entzündbaren Stoffen der Gefahrklasse 3 durch die Straßenverkehrsbehörde nach GGVSE. In einigen Bundesländern per Allgemeinverfügung bekannt gegeben.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42236
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