
ist (als Ableitung zu ahd. fro [M.] Herr) im mittelalterlichen deutschen Recht der (Dienst in) Bezug auf einen Herren. Fronbote, Frondienst
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Berufsbezeichnung auch: Fronbote Bedeutung: Frôn = praeco (lat.) = Amts- oder Gerichtdiener 'auch 'geschworener Frone' mit Ladungs- und Pfändungsbefugnis, Kontrollfunktionen und Anzeigepflicht Beispiel: Lippramsdorfer Mark/1515 Holtdingsprotokoll
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https://wiki-de.genealogy.net/Fron

Fron [althochdeutsch frono »dem Herrn (Gott) gehörig«, »Dienst für den Herrn«], Fronarbeit, Frondienst, Frohnen, Fronde, Fronden, Fronen, auch Angarien Bauerndienst, Herrendienst, Hofdienst, Robote, Scharwerk, : die von den Besitzern bestimmter Liegenschaften (Grund u...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Fron (altdeutsch frôno, von frô, "Herr"), dem Herrn zugehörig, herrlich, herrschaftlich, heilig, kommt besonders in ältern zusammengesetzten Wörtern vor, wo es sich auf ein herrschaftliches oder heiliges Verhältnis bezieht; z. B. Fronbote, heiliger, unverletzlicher Bote, dann s. v. w. Henker, daher in manchen Gegenden noch Bezeichnu...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

im deutschen Recht des Mittelalters die Grundhörigkeit eines unfreien Bauern ( Hintersassen ) gegenüber dem Grundherrn; auch der Frondienst innerhalb der Fron auf dem Fronhof.
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https://www.wissen.de//lexikon/fron
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