
Der Exklusionsgrad bzw. Grad der privatrechtlichen Exkludierbarkeit gibt an, inwiefern man einen (anderen) Nachfrager unter vertretbaren Kosten von der Konsumtion des jeweiligen Gutes ausschließen kann. Synonym wird auch vom (Grad der) Ausschließbarkeit gesprochen. Neben dem Rivalitätsgrad ist der Exklusionsgrad eine bedeutende Variable für di...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Exklusionsgrad
Keine exakte Übereinkunft gefunden.