
Die EZB erlässt Verordnung en (VO), soweit dies für die Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben erforderlich ist und in Fällen, die ihr vom EU-Rat vorgegeben werden. Sie haben allgemeine Geltung , sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat des Eurogebiets, ohne dass sie in nationales Recht umgesetzt w....
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