
Die E.K.f.M. wurde 1953 mit Sitz in Straßburg eingerichtet, um Verstöße der Unterzeichnerstaaten gegen die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte zu verhandeln. Seit 1998 hat diese Aufgabe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte übernommen.
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