(The Council of Europe Convention on Transfrontier Television) Das Europäische Übereinkommen über grenzüberschreitendes Fernsehen verfolgt den Zweck, den Vertragsparteien die grenzüberschreitende Verbreitung und Weiterverbreitung von Fernsehprogrammen zu erleichtern (Art. 1). Zu den Werbesendungen heißt es, dass ihre Dauer 15 % der tä...
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