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Erziehungsberechtigter

Erziehungsberechtigter Logo #42000[Deutschland] - Erziehungsberechtigter bezeichnet den bzw. die nichtelterlichen Inhaber des grundgesetzlich definierten Erziehungsrechts (bzw. der -pflicht) über einen Minderjährigen. Das Erziehungsrecht ist gem. {§|1631|bgb|juris} Abs. 1 BGB Teil der Personensorge, somit Teil des elterlichen Sorgerechts. == Legitimation...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Erziehungsberechtigter_(Deutschland)

Erziehungsberechtigter

Erziehungsberechtigter Logo #42134Erziehungsberechtigter, Recht: derjenige, der Rechte und Pflichten der elterlichen Sorge ausübt (Vormundschaft).
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Erziehungsberechtigter

Erziehungsberechtigter Logo #42834Mit Erziehungsberechtigte werden die Träger der elterlichen Sorge bezeichnet (siehe § 1626 BGB). Sie steht grundsätzlich beiden Eltern zu (aaO). Früher stand die damals noch als elterliche Gewalt bezeichnete Sorge grundsätzlich nur dem Vater zu, der dabei von der Mutter nur unterstützt wurde.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/erziehungsberechtigter.php

Erziehungsberechtigter

Erziehungsberechtigter Logo #42871nach dem BGB derjenige, dem aufgrund der elterlichen Sorge die Sorge für das Kind obliegt.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/erziehungsberechtigter
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