[Deutschland] - Erziehungsberechtigter bezeichnet den bzw. die nichtelterlichen Inhaber des grundgesetzlich definierten Erziehungsrechts (bzw. der -pflicht) über einen Minderjährigen. Das Erziehungsrecht ist gem. {§|1631|bgb|juris} Abs. 1 BGB Teil der Personensorge, somit Teil des elterlichen Sorgerechts. == Legitimation...
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Erziehungsberechtigter, Recht: derjenige, der Rechte und Pflichten der elterlichen Sorge ausübt (Vormundschaft).
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Mit Erziehungsberechtigte werden die Träger der elterlichen Sorge bezeichnet (siehe § 1626 BGB). Sie steht grundsätzlich beiden Eltern zu (aaO). Früher stand die damals noch als elterliche Gewalt bezeichnete Sorge grundsätzlich nur dem Vater zu, der dabei von der Mutter nur unterstützt wurde.
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https://www.lexexakt.de/glossar/erziehungsberechtigter.php

nach dem BGB derjenige, dem aufgrund der elterlichen Sorge die Sorge für das Kind obliegt.
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