
Für Arbeitnehmer, die noch eine Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, werden die Krankenversicherungsbeiträge seit dem 01.01.1989 nur noch nach einem ermäßigter Beitragssatz berechnet. Der Grund: Erwerbsunfähigkeitsrentner haben seitdem keinen Krankengeldanspruch...
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