
Als Erstversicherung bezeichnet man Versicherungsgeschäfte zwischen einer Versicherung und einer natürlichen oder juristischen Person, die selbst keine Versicherung ist. Der Terminus wird üblicherweise benutzt, um Versicherungsgeschäfte zu benennen, die keine Rückversicherungen sind. ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Erstversicherung

Gegenteil ist die Rückversicherung. Bei der Erstversicherung ist der VN eine natürliche oder juristische Person, die nicht Versicherer sind.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42257
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