
1) Inzwischen veralteter (da mit einem autoritären Staatsverständnis verbundener) Begriff für die Organe und Einrichtungen des Staates.2) Sammelbezeichung für die Kräfte der Polizei, des Staatssicherheitsdienstes und anderer Ordnungsorgane der DDR.
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die zur Ausübung der Staatsgewalt berufenen Organe des Staats, zu unterscheiden von den sie besetzenden Personen. Als oberste Staatsorgane (auch Verfassungsorgane, z. B. Staatsvolk, Parlament, Staatsoberhaupt, Staatsregierung bzw. Staatskabinett, Staatsgerichtshof oder Verfassungsgericht sowie Rechnungskontrollorgane) sind sie von W...
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