
Der Erstbeitrag ist der zeitlich erste zu einem Versicherungsvertrag zu zahlende Beitrag, der bei Aushändigung des Versicherungsscheins sofort zu zahlen ist. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, so ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, berec...
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Nach Abschluss eines Versicherungsvertrages und der folgenden Aushändigung des Versicherungsscheins wird die zeitlich erste zu zahlende Prämie fällig. Kommt der Versicherungsnehmer in Zahlungsverzug, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Dabei gilt es als Rücktritt,...
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