
Skonto, Preisnachlass, Bonus, Gutschrift und Warenrücksendung mindern die Umsatzerlöse eines Unternehmens. Man nennt sie deshalb Erlösschmälerungen. Durch die Erlösschmälerungen verändert sich auch die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuerschuld.
Gefunden auf
https://unternehmerinfo.de/Lexikon/E/Erloesschmaelerungen.htm
Keine exakte Übereinkunft gefunden.