
Verwaltungsvermögen, Teil des Staatsvermögens.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Das Verwaltungsvermögen (auch: nicht-realisierbares Vermögen) ist derjenige Teil des in der Bilanz ausgewiesenen Vermögens, der entweder im Gemeingebrauch steht oder zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben benötigt wird. Beispiele: Straßen, Schulgebäude, Rathaus. Ei...
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https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon.html

die Gesamtheit der dem Staat zu Verwaltungszwecken zur Verfügung stehenden Vermögensteile (Amts-, Regierungsgebäude, Behördeneinrichtungen u. a.); Gegensatz: Finanzvermögen.
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https://www.wissen.de//lexikon/verwaltungsvermoegen
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