
Ein Erfüllungsverbot ist eine Embargoform, die über den Warenverkehr hinaus auch die Erfüllung bereits geschlossener Verträge oder die Ableistung von aus Verträgen resultierenden Pflichten untersagt. Zurzeit (Stand: 14. Januar 2010) sind für den deutschen Außenhandel Erfüllungsverbote bezüglich Haiti, Irak, Libyen und Serbien in Kraft. ==...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Erfüllungsverbot
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