
In der Unfall- und in der Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich der Anspruch auf Versicherungsleistungen nach dem Grad der Invalidität. Die Unfallversicherung zahlt bei unfallbedingtem dauernden Verlust der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) die volle, bei Teilinvalidi
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Der Anspruch auf Versicherungsleistungen richtet sich in der Unfall- und in der Berufsunfähigkeitsversicherung nach dem Grad der Invalidität. Die Unfallversicherung zahlt bei unfallbedingtem dauernden Verlust der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) die volle, bei Teilinvalidität zahlt sie den dem Grade der Invalidität...
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