
Das B. ist ein Instrument der Umweltpolitik, bei dem die Regierung auf gesetzliche Regelungen verzichtet und statt dessen mit der Industrie Abkommen zur Erreichung bestimmter Umweltmaßnahmen schließt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40122

sind eine Art der umweltpolitischen Kooperationslösung und bezeichnen Absprache n zwischen einer Umweltbehörde und einer bestimmten Branche. Diese können rechtlich verbindlich sein (Branchenabkommen i. e. S.), wobei innerhalb eines gesetzten Zeitraumes ein festgelegtes Umweltschutzziel, ggf. mit vereinbarten Maßnahmen, erreicht werden soll. Zu ...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/branchenabkommen/branchenabkommen.
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