
Erbzinsgut, im historischen Recht Bezeichnung für ein Bauerngut, das mit minderen Rechten in der bäuerlichen Erbleihe gepachtet wurde (im Unterschied zum Beispiel zum Erblehngut, Erbpachtgut). Erbzinsgüter traten als eine spezifische Form der Erbleihe besonders in Preußen und Mecklenburg auf. Sie un...
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