
Der Beginn eines Vertrages kann unter bestimmten Voraussetzungen verlegt werden. Eine Beginnverlegung ist bis zu sechs Monate möglich, z. B. bei nicht rechtzeitiger Kündigung der Vorversicherung. Krankenversicherungsverträge mit aufgeschobenem technischen Beginn sind unzulässig, wenn die Versicherun...
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Der Beginn eines Vertrages lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen hinausgezögern. Eine Beginnverlegung ist bis zu sechs Monate möglich, z. B. bei nicht rechtzeitiger Kündigung der Vorversicherung.
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