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Erbschein Logo #42000 Der Erbschein ist in Deutschland eine amtliche Urkunde, die für den Rechtsverkehr feststellt, wer Erbe ist und welchen Verfügungsbeschränkungen dieser unterliegt. Der Erbschein stellt dabei auf das Erbrecht zur Zeit des Erbfalls ab, so dass spätere Veränderungen grundsätzlich unberücksichtigt bleiben. Er dient der Sicherheit im Rechtsverkeh...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Erbschein

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Erbschein Logo #42015ist ein amtliches, vom Nachlaßgericht auf Antrag auszustellendes Zeugnis des Erben über sein Erbrecht und bei mehreren Erben auch über die Größe des jeweiligen Erbteils. Ein entsprechendes Zeugnis kennen bereits neuzeitliche Partikularrechte, die es allerdings auf den Fall der gesetzlichen Erbfolge beschränken.. Lit.: Hübner; Köbler, DRG 21...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Erbschein Logo #42072Vom Nachlassgericht auf Antrag ausgestellte amtliche Urkunde über den Umfang des Erbrechts des Erbscheinsinhabers. Die Erteilung des Erbscheins und seine Wirkungen ergeben sich aus den Paragrafen 2353 bis 2370 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Erbschein ist beim Nachlassgericht zu ...
Gefunden auf https://www.anwalt24.de/lexikon

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Erbschein Logo #42134Erbschein, auf Antrag ausgestellte Bescheinigung des Nachlassgerichts über das Erbrecht, die Größe des Erbteils einer oder mehrerer Personen und eventuelle Beschränkungen des Erbrechts; dient dem Erben dazu, Dritten gegenüber den Nachweis seines Erbrechts zu führen. Entsprechendes gibt es in Österre...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Erbschein Logo #42834Mit Erbschein wird das amtliche Zeugnis bezeichnet, in das Erblasser, Erben und Erbteil aufgenommen werden. Der Erbschein wird nur auf Antrag ausgestellt (§ 2353 BGB). Der Erbschein dient in Prozessen über den Nachlass der Beweiserleichterung. Weiterhin können Dritte Erbschaftsgegenstände gutgläubig erwerben wenn sie sich auf den Erbschein ver...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/erbschein.php

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Erbschein Logo #42880Bei einem Todesfall ist der Erbschein für die Hinterbliebenen oft der einzige Ausweis, der ihr Erbrecht und die Ansprüche aus dem Erbe gegenüber Dritten dokumentiert. Der Erbschein muss beim Nachlassgericht beantragt werden. Kontoumschreibungen auf die Erben, Grundbuchänderungen oder die Geltendmachung von Ansprüchen aus Lebensversicherung en ...
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/erbschein/erbschein.htm

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Erbschein Logo #42871nachlassgerichtliches Zeugnis über ein Erbrecht, bei einem Miterben auch über die Größe des Erbteils; wird auf Antrag des Erben zur Beweiserleichterung ausgestellt. – In der Schweiz ähnlich die Bescheinigung über das Erbrecht nach Art. 559 ZGB. – Das österreichische Recht kennt den Begriff des Erbscheins nicht.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/erbschein
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