
Im Fürstentum Liechtenstein wird bei Erwerben von Todes wegen Erbschaftsteuer sowohl als Nachlasssteuer als auch als Erbanfallsteuer erhoben, bei unentgeltlichen Zuwendungen unter Lebenden fällt auch eine Schenkungsteuer an. == Steuerpflicht == Die Erhebung von Nachlass-, Erbanfall- und Schenkungsteuer ist in den Art. 89 ff. des Gesetzes über d...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Erbschaftsteuer_in_Liechtenstein
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