Mannitio (mittellat.), bei den alten Deutschen die infolge eines Nationalbeschlusses von seiten des Königs ergehende Aufforderung zur Leistung von Kriegsdiensten; auch die in der ältesten deutschen Rechtsverfassung begründete Mahnung an den Anzuklagenden, vor Gericht zu erscheinen. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html