
Die Erbschaftsteuer fällt laut § 1 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) an, nachdem jemand eine Erbschaft erworben hat ('Vermögenserwerb von Todes wegen'). Daneben gilt der so genannte 'Vermögenserwerb durch Schenkungen unter Lebenden' als nächstwichtiger Steuergegenstand (§ ...
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Die Erbschaftssteuer erfaßt die Bereicherung im Todesfall. Es gibt vier Steuerklassen, nach dem persönlichen Verhältnis des Erben zum Erblasser, mit unterschiedlichen Freibeträgen, Steuersätzen und -grenzen. Auch für die Versicherungssumme in der Lebensversicherung fällt Erbschaftssteuer für den Bezugsberec...
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Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer auf den Vermögenserwerb von Todes wegen. Sie ist in Deutschland als Erbanfallsteuer ausgestaltet, d. h. sie knüpft an den konkreten Erwerb des jeweiligen Erben, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmers oder sonstigen Erwerbers an. Ihr Anknüpfungspunkt ist also nicht †“ wie beim System der Nachlasssteu...
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Mit Erbschaftssteuer wird die Steuer bezeichnet, die den Vermögenserwerb von Todes wegen erfasst.
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s. Eingeborenensteuern.
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