
Besitzer von Erbschaftsgegenständen, die dieser aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts erlangt hat. Der Begriff ist in § 2018 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) legal definiert. Erbschaftsbesitzer ist nur, wer sich auf ein (vermeintliches) Erbrecht beruft. Un...
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