
ist der Mensch, der bei seinem Tode ein Erbe hinterlässt.. Lit.: Immel, G., Die höchstpersönliche Willensentscheidung des Erblassers, 1965; Tschäppeler, H., Die Testierfreiheit, 1983
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Natürliche Person die bei ihrem Tod ein Vermögen hinterlässt, das mit dem Tod auf die Erben übergeht.
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https://www.lexexakt.de/glossar/erblasser.php

Erblasser , Bezeichnung eines Verstorbenen in Bezug auf das durch seinen Tod auf andre übergehende Vermögen. Der E., welcher letztwillig über seinen Nachlaß verfügt hat, wird Testator genannt (s. Testament).
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

der Mensch in seiner Beziehung zu dem von ihm hinterlassenen Vermögen ( Nachlass ), das auf die von ihm oder vom Gesetz bestimmten Erben übergeht.
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https://www.wissen.de//lexikon/erblasser
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