Erbgüter Bedeutung

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Erbgüter

Erbgüter Logo #42295Erbgüter , unbewegliche Güter, welche von Blutsverwandten durch Erbgang erworben sind und ohne Zustimmung der nächsten Intestaterben außer im Fall dringender (echter) Not nicht veräußert werden dürfen. S. Stammgüter; vgl. auch Allodium.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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