
Erbbauer, Bauer mit erblichem Besitzrecht auf fremdem Land (Erbzinsrecht, Meierrecht, Erbleihe, Erbpacht); früher auch der mit dem Gut seines Herrn vererbte Hörige.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Erbbauer,der, -s, -, Kulturgeschichte: bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts Bezeichnung für den Besitzer eines solchen Bauerngutes, das, obwohl es nicht freies Eigentum des Erbbauer war, an die Nachkommen vererbt werden konnte. Mitunter war auch die Bezeichnung Erb- und Lehngutsbesitzer üblich, um...
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