Entweihung, Religion: der Missbrauch heiliger (geweihter) Räume und Gegenstände zu gewöhnlichem (profanem) Gebrauch. Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
Entweihung , im allgemeinen s. v. w. Entheiligung, im speziellen kirchenrechtlichen Sinn, mit Beziehung auf Kirchen, Altäre etc., Gegensatz der Konsekration, wieder aufzuheben durch die sogen. Rekonziliation. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
im kanonischen Recht Aufhebung des geweihten Charakters einer Sache, bei einer Kirche z. B. durch deren Zerstörung, Schändung oder rechtmäßige Profanerklärung. Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/entweihung