
Eine Entsendung liegt vor, wenn sich der Arbeitnehmer auf Weisung seines Arbeitgebers vom Inland in das Ausland begibt, um dort eine zeitlich im Voraus befristete Beschäftigung auszuüben.
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Als Entsendung bezeichnet man, wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer zur Ausübung seiner Tätigkeit ins Ausland entsendet. Die Entsendung kann kurzfristig oder aber auch langfristig (über mehrere Jahre) sein. Bei Entsendung ist der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer und deren Schutz verantwortlich. Für die Entsendung gibt es spezielle Auslandsk...
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Siehe: Ausstrahlung und Einstrahlung.
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https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun
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