
Wird im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis eine Altersrente beantragt, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich von seinem Arbeitgeber die Höhe seines voraussichtlichen Entgeltes bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses bescheinigen zu lassen. Gleiches gilt auch, wenn eine Altersrente im Anschluss an ein vom Arbeitgeber gezahltes...
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Um dem Antragsteller einen nahtlosen ûbergang von der Beschäftigung zur Altersrente zu ermöglichen, kann der Arbeitgeber für längstens 3 Monate vor Beginn der Rente die voraussichtlichen Bruttoarbeitsverdienste bescheinigen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42016

Wer Altersrente beantragt, kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass er ihm den voraussichtlichen Bruttoarbeitsverdienst für längstens drei Monate vor Beginn der Altersrente bescheinigt. Die vorausbescheinigten Entgelte werden der Berechnung der Altersrente zugrunde gelegt. Hierdurch soll e...
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https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Entgeltvorausbescheinigung.html
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