Das bisherige Recht zur Fortzahlung von Arbeitsentgelt im Krankheitsfall war dadurch gekennzeichnet, daß für verschiedene Arbeitnehmergruppen, wie Arbeiter, kaufmännische, gewerbliche und sonstige Angestellte und Auszubildende, unterschiedliche gesetzliche Regelungen galten, die zudem noch in versch... Gefunden auf https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun
<i>(EntgeltfortzahlungsG)</i> Mit EntgeltfortzahlungsG wird das Gesetz bezeichnet, in dem die Weiterzahlung des Entgeltes von Arbeitnehmern an Feiertagen und im Krankheitsfall geregelt ist. Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/entgeltfortzahlungsgesetz.php