
Bei Emissions- bzw. Konsortialgeschäften besteht eine Grundstruktur von 3 Provisionsformen: Vergütung für die Risikoübernahme durch die Konsortialbank en pro rata (Konsortialnutzen, Partici-pation- bzw. Underwritingfee ), Gebühr für die Verkaufsleistung ( Schalterprovision , Sellingcommission) sowie Provision für die Konsortialführung ( ......
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