
ist ein rechtlich besonders ausgestalteter Frachtvertrag; für ihn gelten die §§ 453-459 HGB und die Eisenbahn-Verkehrs-Ordnung (EVO). Wegen der monopolartigen Stellung der Eisenbahn (Bundesbahn) besteht ein Kontrahierungszwang auch für die Güterbeförderung. Der Frachtvertrag wird dadurch abgeschloss...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/E/Eisenbahnfrachtgeschaeft.htm

ist ein rechtlich besonders ausgestalteter Frachtvertrag; für ihn gelten die §§ 453–459 HGB und die Eisenbahn-Verkehrs-Ordnung (EVO). Wegen der monopolartigen Stellung der Eisenbahn (Bundesbahn) besteht ein Kontrahierungszwang auch für die Güterbeförderung. Der Frachtvertrag wird dadurch abgeschlossen, daß die Güterabfertigung das Frachtg...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/E/Eisenbahnfrachtgeschaeft.html
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