
Siehe Lastschriftverfahren ...
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Spezielles Verfahren, bei dem dem Zahlungsempfänger (Gläubiger) eine schriftliche Einzugsermächtigung des Zahlungspflichtigen (Schuldners) vorliegen muß. Die Lastschriften müssen einen Hinweis auf die Ermächtigung enthalten. Beim Abbuchungsverfahren hingegen, wird die Einzugsermächtigung direkt an einer Bank erteilt.
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Für die Durchführung regelmäßig wiederkehrender Zahlungen, bei denen der Betrag variabel ist (zum Beispiel Telefon, Gas, Strom, Miete, Versicherung) kann ein Einzugsermächtigungsverfahren herangezogen werden. Der Vorteil für den Kunden liegt darin, dass er keine Zahlungstermine versäumt und dass er mit einem einm...
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