
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Die im Wirtschaftsplan der WEG dargestellten Kosten und Erlöse werden nach in der Teilungserklärung hinterlegten Regeln auf die Eigentümer umgelegt. Der Einzelwirtschaftsplan bildet die Grundlage für die von den Wohnungseigentümern zu zahlenden Hausgelder.
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english: individual budget Der Verwalter ist gemäß § 28 Abs. 1 WEG verpflichtet, jeweils für ein Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen, über den die Wohnungseigentümer in der Wohnungseigentümerversammlung gemäß § 28 Abs. 5 WEG mit Mehrheit beschließen. Ohne Beschlussfassung ist kein Wohnungseigentümer verpflichtet, die gemäß...
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