
Einzelhandelsverkaufspreis bzw. Endverbraucherpreis (abgekürzt EVP) war in der DDR die Bezeichnung für staatlich vorgeschriebene Festpreise von auszeichnungspflichtigen Einzelhandelswaren. Diese Preise galten landesweit (einige Lebensmittel waren in Ost-Berlin jedoch um wenige Pfennige teurer) und waren auf jeder Verpackung aufgedruckt oder auf ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Einzelhandelsverkaufspreis
Keine exakte Übereinkunft gefunden.