
Mit Einreden (lat. exceptio) werden Gegenrechte des Schuldners bezeichnet, die die Durchsetzung eines Anspruches verhindern. Man unterscheidet die aufschiebende (lat. dilatorische) Einrede (z.B. Stundung) und die dauernde (lat. peremptorische) Einrede (z.B. Verjährung). Das Gegenstück sind die Einwendungen die zum Untergang des Vertrages führen....
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