
Der mit `Einlagen-Politik` überschriebene § des Bundesbankgesetzes verpflichtet den Bund das Sondervermögen Ausgleichsfonds, das ERP-Sondervermögen, und die Länder, ihre flüssigen Mittel bei der Bundesbank zu halten. Eine anderweitige Einlegung oder Anlage bedarf der Zustimmung der Bundesbank. Die Bundesbank läßt sich bei ihrem Entscheid ü...
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

bis 1994 Teil des geldpolitischen Instrumentariums ( Geld- und Kreditpolitik ); bestand in der Möglichkeit der Deutschen Bundesbank (§ 17 Bundesbankgesetz), öffentlichen Haushalten (Bund, Länder, Sondervermögen) vorzuschreiben, ihre flüssigen Mittel u. die nach dem Budget zweckgebundenen Kassenmittel bei der Zentralbank zu halten, o...
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https://www.wissen.de//lexikon/einlagenpolitik
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