
1. Auch: Bank-, Geldeinlage, Depo-site. Verbindlichkeit der Bank gegenüber Nichtbankkun-den oder anderen Banken (Interbankeinlagen). Form der (Re-)Finanzierungsmittelbeschaffung der meisten Banken. Zivilrechtlich Darlehen gem. § 607 BGB bzw. unregelmässige Verwahrung (Depositumirregulare) gem. § 700 BGB. Üblicherw. werden für Einlagen Zins......
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/einlage-einlagen/einlage-einlagen.
Keine exakte Übereinkunft gefunden.