Einigung, Sachenrecht Bedeutung

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Einigung, Sachenrecht

Einigung, Sachenrecht Logo #42834Mit Einigung wird die zweite Voraussetzung für die Übereignung von beweglichen Sachen bezeichnet. Sie ist ein abstrakter dinglicher Vertrag zwischen Veräusserer und Erwerber der formfrei ist. D.h. es sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen mit dem Inhalt, dass das Eigentum übergehen soll notwendig.
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