Einfacher Dienst Bedeutung

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Einfacher Dienst

Einfacher Dienst Logo #42000 Der einfache Dienst (bis 1939 unterer Dienst, in einigen Bundesländern auch 1. Einstiegsamt der 1. Laufbahngruppe bzw. Qualifikationsebene 1) ist die unterste Laufbahn innerhalb des Beamtenrechts. Grundvoraussetzung für die Erlangung eines Amtes des einfachen Dienstes ist der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss. == Ausbildung =...
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