
Als Einelternfamilie bezeichnet man einen privaten Haushalt, der aus einem Elternteil und mindestens einem Kind besteht. Weitere Verwandte können dem Haushalt, dessen Mitglieder durch wirtschaftliche, persönliche oder juristische Beziehungen miteinander verbunden sind, angehören. Der allein stehende Elternteil kann verwitwet, getrenn...
Gefunden auf 
https://www.enzyklo.de/Lokal/40031
  Keine exakte Übereinkunft gefunden.