
Die Eigentumsklage (lat. "rei vindicatio") ist im österreichischen Sachenrecht die Klage des nichtbesitzenden Eigentümers gegen den besitzenden Nichteigentümer auf Herausgabe der streitgegenständlichen Sache. Sie ist nur möglich, wenn dem beklagten Inhaber kein Recht zum Besitz, wie z. B. der Mieter es hat, zusteht (§ 366 ABGB nach .....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Eigentumsklage
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