Eigenmittelgrundsatz, Ausnahmen Bedeutung

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Eigenmittelgrundsatz, Ausnahmen

Eigenmittelgrundsatz, Ausnahmen Logo #42880Grundsatz I findet keine Anwendung auf KAG sowie Finanzdienstleistungsinstitut e, ausgenommen die, die Eigenhandel betreiben, als Anlage-, Abschlussvermittler oder Finanzportfolioverwalter tätig sind, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapiere n von Kunden zu verschaffen oder die auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumente n handeln . D.....
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