
Der eigene Wirkungskreis bezeichnet - im Gegensatz zum übertragenen Wirkungskreis - den ureigenen Aufgabenbereich, den eine Selbstverwaltungskörperschaft, beispielsweise Gemeinde, Landkreis oder Universität, durch eigene Rechtsetzung (in der Regel Satzung) selbst regelt. Im übertragenen Wirkungskreis hingegen wird die Körperschaft als ledigli...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Eigener_Wirkungskreis
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