
Ein Eigenbeleg ist ein Ersatz für eine Rechnung bzw. Quittung. Grundsätzlich gilt im Steuerrecht, dass berufliche oder betriebliche Aufwendungen nachgewiesen werden müssen ({§|97|ao_1977|juris} Abgabenordnung). Ohne Belege in Form von Rechnungen und Quittungen erfolgt kein Abzug. Nur bei Pauschalen entfällt diese Nachweispflicht. Deshalb laut...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Eigenbeleg

Die GoB (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung) verlangen von jedem Unternehmer den Nachweis der anzusetzenden Betriebsausgaben durch geeignete Belege. Der Grundsatz lautet `Keine Buchung ohne Beleg.†œ Einerseits können Fremdbelege genutzt werden, welche von außen in das Unternehmen gelangen. Sind derartige Belege nicht vorhanden, so kann...
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https://www.betriebsausgabe.de/eigenbeleg-107.html

Ein Eigenbeleg ist ein Beleg, den die buchführende öffentliche Verwaltung bzw. das buchführende Unternehmen selbst erstellt hat. Beispiele: Materialentnahmeschein, Lohn- & Gehaltslisten. Gegensatz: Fremdbeleg.
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https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon.html
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